Zur Windenergie und die Errichtung von Windenergieanlagen gibt es zahlreiche Vorbehalte und Behauptungen. Viele davon halten sich hartnäckig, sind faktisch jedoch nicht belegbar oder mittlerweile überholt. Wir haben die häufigsten Fragen zur Windenergie zusammen getragen und beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben, reichen Sie diese gerne über unser Kontaktformular ein.

Um künftigen Generationen unsere Erde in einem lebenswerten Zustand zu erhalten, ist es von größter Wichtigkeit, die unbeherrschbaren Folgen des bereits vorangeschrittenen Klimawandels zu verringern. Eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes ist dafür unabdingbar. Einen erheblichen Beitrag dazu leisten erneuerbare Energien. Sie dienen dem Schutz unserer begrenzten Ressourcen und zugleich dem Schutz unserer Umwelt.

Wirtschaftswälder bieten generell ein gutes Potential für eine ausgewogene regionale Verteilung des Windenergieaufbaus. Besonders geeignet für die Errichtung von Windenergieanlagen sind bewaldete Höhenlagen, da dort zumeist gute Windbedingungen herrschen. Ein ebenso positiver Effekt sind zusätzliche Ertragsmöglichkeiten durch eine gute Vereinbarkeit von Windenergie und Waldwirtschaft.

Auch die CO2 Einsparung kann sich sehen lassen. Während 1 Hektar Wald ca. 13 Tonnen CO2 pro Jahr bindet, spart eine 5–6 MW leistungsstarke Windenergieanlage ca. 9.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Eine moderne Windenergieanlage spart somit pro Jahr etwa 700 mal soviel CO2 ein, wie ein Hektar Wald binden kann.
 

Windenergie steht im Gesamtkontext des Klimaschutzes. Dieser hat unter anderem das Ziel, Natur und Arten zu schützen. Innerhalb dieses Konzeptes leistet die Windenergie als erneuerbare Energie bereits ihren Beitrag. Hinzu kommt der Einsatz intelligenter Systeme an Windenergieanlagen. Diese ermöglichen auf die Bedürfnisse betreffender Arten abgestimmte Betriebskonzepte, beispielsweise ein automatisches Abschalten während bestimmter Brutzeiten.

Dem Schutz regionaler Arten wird beim Bau einer Windenergieanlage hohe Priorität zuteil. Bedroht sind diese in großem Maße durch den Einsatz von Insektiziden und Pestiziden in der Landwirtschaft. Einen geringen Prozentsatz der Todesfälle machen jedoch auch Kollisionen mit sich drehenden Rotorblättern aus. In Untersuchungen konnte ermittelt werden, dass sowohl Vögel als auch Fledermäuse zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich viel fliegen. Daher ist eine effektive Möglichkeit zur Minderung des Fledermaus- oder Vogelschlag die Abschaltung der Windenergieanlagen während der ermittelten Aktivitätszeiten.

Weitere Informationen zum Kollisionsschutz von Fledermäusen und Vögeln finden Sie auch auf der Seite Artenschutz.

Positionspapier "Ermittlung und Bewertung der Tötungswahrscheinlichkeit von kollisionsgefährdeten Brutvögeln an Windenergieanlagen"

Fachbeitrag BUND "Windenergie und Vogelschlag"

Beim Bau von Windenergieanlagen wird besonders darauf geachtet, Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten. Eine Rodung von Waldflächen ist nicht oder nur in einem begrenzten Maße notwendig, wenn der Standort bereits für Kahl- oder Windbruchflächen bzw. Waldwege festgelegt ist. Oft werden die Standorte von Windenergieanlagen zudem so geplant, dass bereits vorhandene Zuwegungen genutzt werden können.

Zusätzlich müssen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Renaturierung geleistet werden. Für den Windpark Brohltal liegt der durchschnittliche Bedarf an Waldumwandlungsfläche (ohne Zuwegung) bei etwa 0,65 Hektar pro Windenergieanlage. Zudem unterstützt eine Aufforstung der temporären Rodungsfläche nach der Errichtung der Windenergieanlagen meist sogar den ohnehin notwendigen Waldumbau, sodass der Lebensraum unterhalb des Rotorbereiches auch weiterhin nutzbar ist.

Eine Windenergieanlage verfügt über eine Kombination aus vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen. Die mögliche vollständige Trennung vom Stromnetz und eine automatische Abschaltvorrichtung für den Gefahrenfall gehören ebenso dazu, wie eine installierte Löschanlage im Bereich der Gondel.

Automatische Löschanlagen im Maschinenhaus können einen Vollbrand ebenfalls wirksam verhindern. Zudem erfolgt die Erstellung von Feuerwehrplänen inklusive der Schulung des örtlichen Personals, sowie die Vorhaltung der Löschwasserversorgung.

Der Ertrag von Windenergieanlagen ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Topografie oder Windhöffigkeit. In Deutschland gibt es sogenannte Starkwindgebiete und Schwachwindgebiete. Für beide wurden unterschiedliche Anlagentypen entwickelt, um die bestmögliche Effizienz für die jeweiligen Bedingungen zu gewährleisten. Mit der zunehmenden Zahl an Windenergieprojekten steigt zudem auch das Wissen um den Einfluss von Wind und Wetter. Daraus resultierend werden auch die entsprechenden Vorhersagegutachten immer genauer.

Windenergieanlagen werden auf Grundlage der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik typengeprüft und genehmigt. Wichtigstes Kriterium sind hier die Bemessung und Bewertung der Standsicherheit über die angesetzte Lebensdauer. Als Entwurfslebensdauer sind für eine Windenergieanlage 20 Jahre vorgeschrieben. Während des Betriebes wird die WEA stets kontrolliert durch eine Kombination aus Fernüberwachung, Inspektionen, Wartungen und wiederkehrende Prüfungen.

Vor dem Bau einer Windenergieanlage werden verschiedene Verfahren zur Abschätzung des auftretenden Lärms angewendet. Diese waren früher noch ungenau, die Windenergieanlagen zudem noch nicht so technisch ausgefeilt. Neuere Windenergieanlagen verfügen über eine ganze Reihe technischer Verbesserungen. Zudem sind Lautstärkevorhersagen viel genauer geworden. Dies in Kombination mit gesetzlichen Vorgaben schließt Störungen in Wohngebieten nahezu aus.

Als Infraschall bezeichnet man niedrigfrequenten Schall, der unterhalb der menschlichen Hörweite liegt. Er wird stattdessen als Druckänderung oder Vibration wahrgenommen. Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Infraschall von Windanlagen ab einer Entfernung von 300 m nicht mehr wahrnehmbar ist. Zudem wird Infraschall bei neuen oder Repowering-Anlagen durch beispielsweise ständige Flügelneigungen zur Anpassung an den Wind auf ein Minimum reduziert.

Studie des LUBW: "Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen"

Pressemitteilung des BGR vom 27.04.2021: "Erklärung zum Infraschall von Windenergieanlagen"

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) korrigiert Studie von 2009

Der bewegte Schattenwurf einer Windenergieanlage kann störend sein, wenn er dauerhaft auf Orte fällt, an denen sich Menschen aufhalten. Daher befinden sich Windenergieanlagen generell nicht in Wohnortnähe. Ein bewegter Schatten darf, sollte er doch auf ein Wohnhaus fallen, nicht länger als 30 Minuten pro Tag oder 30 Stunden im Jahr dort wahrnehmbar sein. Dies wird vor dem Bau mithilfe einer astronomischen Simulation untersucht. Werden die festgelegten Werte bei der Untersuchung überschritten, wird eine sogenannte Schattenabschalteinrichtung installiert.

Die Deutsche Flugsicherung schreibt eine nächtliche Hindernisbefeuerung für Bauwerke einer bestimmten Höhe vor. Dazu zählen auch Windenergieanlagen. Eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung erfüllt diese Auflagen. Mithilfe eines Transpondersystems können sich nähernde Flugobjekte identifiziert werden. Daraufhin beginnt die Anlage kurzzeitig zu blinken und schaltet sich automatisch wieder ab. Ein Dauerblinken tritt demzufolge nicht auf.

 

Der Betreiber einer Windenergieanlage ist baurechtlich zu deren Rückbau verpflichtet. Seit geraumer Zeit existiert zudem eine DIN-Norm, die alles detailliert festschreibt. Die Hauptmaterialien Beton und Stahl können zu fast 100 % recycelt werden. Für die Verbundwerkstoffe, aus denen die Rotorflügel bestehen, gibt es einige neue Recyclingverfahren, beispielsweise in der Zementproduktion. Zudem ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Recycling und Rückbau durch eigene Rücklagen zu decken.

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Kommen ungünstige Wetterbedingung wie hohe Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Regen in Verbindung mit Temperaturen um den Gefrierpunkt zusammen, kann es auf den Rotorblättern zu Eisbildung kommen. Dies kann speziell in Deutschlands Mittelgebirgen oder in den Alpen auftreten, ist jedoch relativ selten.

Moderne Windenergieanlagen sind mit Eisansatzerkennungs- oder sogar mit Blattheizungssystemen ausgestattet. Sobald sich Eis an den Rotorblättern bildet, werden die Anlagen abgeschaltet. Durch die Blattheizungssysteme können die Rotorblätter enteist werden, sodass sich die Windenergieanlage erst wieder zu drehen beginnt, wenn keine Gefahr in Verzug ist.

In Deutschland ist bisher kein Fall bekannt, in dem eine Person oder ein Fahrzeug durch Eiswurf geschädigt wurde. Zudem sind Schäden an Gebäuden ausgeschlossen, da der Abstand zu nächststehenden Bebauungen sehr viel größer ist.

Ein häufiges Argument, wenn es um den Bau einer Windenergieanlage geht, sind sinkende Immobilienpreise in benachbarten Gebieten. Dazu wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Untersuchungen angestellt. Ein Rückgang der Immobilienpreise in strukturschwachen ländlichen Regionen hängt demzufolge häufig eher mit rückläufigen Bevölkerungszahlen zusammen. Unter diesem Aspekt hat Windenergie sogar positive Effekte. Denn zusätzliche Einnahmen und neue Arbeitsplätze machen Städte und Gemeinden attraktiver.

Untersuchung "Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Grundstücksmarkt von Wohnimmobilien" der Stadt Aachen

Wird ein Windpark errichtet, profitiert die Region sowohl von wirtschaftlichen als auch naturellen und finanziellen Effekten. So werden Aufträge rund um Bau und Begutachtung an regionale Unternehmen und Dienstleister vergeben. Ein fester Prozentsatz des erwirtschafteten Umsatzes wird vom Betreiber an die Kommunen gezahlt und kann zweckungebunden beispielsweise für Vereinsarbeit verwendet werden. Zudem werden umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen wie Aufforstung mit den Partnern vor Ort abgestimmt.

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Der geplante Windpark liegt innerhalb eines FFH-Gebietes ohne hohem Konfliktpotenzial! Auch das in unmittelbarer Nähe befindliche VSG „Mittelrheintal“ und das VSG „Ahrgebirge“ werden als VSG ohne hohem Konfliktpotenzial geführt! 

Die Errichtung von Windenergieanlagen ist demnach zulässig, wenn die Windenergienutzung mit dem Schutzzweck vereinbar ist. Eine Ausweisung von Windenergiestandorten steht nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führt: Dies ist aber nicht gegeben. 

Für Windenergieanlagen außerhalb dieser Natura 2000-Gebiete ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 1a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), §§ 34, 36 BNatSchG durchzuführen, wenn die Erhaltungsziele dieser Gebiete erheblich beeinträchtigt werden können. Für den geplanten Windpark „Brohltal“ wird solch eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt! Sowohl für das FFH-Gebiet „Wacholderheiden der Osteifel“, als auch für das in ca. 2,3 km Entfernung liegende VSG „Mittelrheintal“ und das in ca. 1,3 km Entfernung liegende VSG „Ahrgebirge“.

 

Bereits die Gutachten zur raumordnerischen Vorprüfung im Jahr 2018 haben jedoch bestätigt, dass die Windenergienutzung mit den jeweiligen Schutzzwecken vereinbar ist.

Diese Gutachten werden durch neuerliche Untersuchungen derzeit aktualisiert. Sofern die Windenergienutzung mit dem jeweiligen Schutzzweck nicht vereinbar wäre, würde auch die Genehmigung nicht erteilt werden.

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Ja, der geplante Windpark liegt innerhalb eines Lebensraumes (geeignete Lebensräume > 500 km²; naturnahe große Waldgebiete), in denen die Wildkatze bisher nachgewiesen wurde (vgl. Wildkatzen Wegeplan). Die Vorkommensdaten beruhen auf genetischen Nachweisen und sonstigen eindeutigen Nachweisen (C1-Nachweise).

Die Wildkatze lebt in ausgedehnten, strukturreichen Wäldern mit vielen Blößen und Saumstrukturen, bevorzugt an besonnten, trockenen Stellen, in Nähe von Fließ- und Stillgewässern. Die Art durchstreift aber aufgrund der Größe ihrer Reviere auch forstlich überformte Waldbereiche. Eine ausreichende Deckung (dichter Unterwuchs, Sukzessionsflächen, u. ä.) zur Jagd, als Versteck oder Schlafplatz sind Voraussetzung für ein Vorkommen der Art sowie geeignete Plätze zur Jungenaufzucht. Hierfür werden trockene, warme und zugfreie Plätze gewählt (z. B. Baum- oder Felshöhlen, Fuchs- oder Dachsbaue oder gekippte Wurzelteller). Auch Langholzpolder oder Energieholzmieten können als Wurfplatz dienen. Zusätzlich müssen Offen- und Saumstrukturen in der Nähe vorhanden sein, die als Lebensraum ihrer Beutetiere dienen (HESSENFORST FENA 20141).

Aufgrund fehlender Nachweise im Bereich des Untersuchungsgebietes (UG), der vorhandenen Biotopausstattung (zahlreiche Windwurfflächen, Reste von Nadelforsten) und der Entfernung von ca. 3 km zu dem nächsten Sichtnachweis aus 2016 ist2, wenn überhaupt, nur mit einzelnen durchstreifenden Individuen der Art im UG zu rechnen.

Eine regelmäßige und häufige Nutzung des UG durch die Wildkatze scheint aufgrund der Habitatansprüche und der Reviergröße der Art nicht wahrscheinlich, da die Waldbestände im Bereich der geplanten WEA-Standorte keine geeigneten Strukturen für Fortpflanzungs- und Ruhestätten umfassen. Es ist daher maximal mit einzelnen durchstreifenden Individuen zu rechnen. Von einer Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahmen ist nicht auszugehen.

Obwohl es viele Hinweise auf die besondere Störungsempfindlichkeit der Wildkatze gibt (RAIMER 1989, VOGT 1985, VOGT & GRÜNWALD 1991)3 , fehlen bis heute systematische Untersuchungen zu diesem Thema“ (KNAPP & HERRMANN 1998: 69)4 . In der Literatur finden sich jedoch zahlreiche Hinweise darauf, dass stark vom Fremdenverkehr betroffene Bereiche von Wildkatzen gemieden werden (z. B. VOGT 1985; KNAPP, KLUTH & HERRMANN 2002)5. Da die Wildkatze eher nachtaktiv ist und die Bauarbeiten vornehmlich tagsüber stattfinden, wirken sich baubedingte Störungen zwar nicht so stark aus, wie es bei tagaktiven Tieren der Fall wäre, es kann aber potenziell zu Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommen, wenn diese in unmittelbarer Nähe zu den Baumaßnahmen liegen, da insbesondere Jungtiere der beiden Arten in den ersten Lebenswochen stark an ihre Ruhestätten (Gruben hinter Baumwurzeltellern, etc.) gebunden sind.

Durch baubedingte Störungen ist davon auszugehen, dass die Wildkatze während der Bauzeit das Gebiet temporär meiden wird. Die baubedingten Störwirkungen beziehen sich im Wesentlichen auf ein Gebiet, in dem aufgrund der gegebenen Biotopstruktur nicht mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Wildkatze zu rechnen ist. Zudem sind baubedingte Störwirkungen nicht von anhaltender Dauer, sondern temporär auf die notwendige Bauzeit beschränkt.

 


1 HESSENFORST FENA – SERVICEZENTRUM FORSTEINRICHTUNG UND NATURSCHUTZ (2014): Artensteckbrief 2014. Wildkatze Felis s. silvestris (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie). Überarbeitete Fassung, Stand 2016. Gießen.

2 Büro für Landschafts- und Gewässerökologie Gabriele Ditter (2016): Errichtung eines Windparks in der VG Brohltal (LK Ahrweiler) – Fachbeitrag Artenschutz: Südlich von Ramersbach wurde Wildkatzenlosung gefunden. Am 09.07.2016 wurde eine Wildkatze mit drei Jungtieren bei Obervinxt (Grenze 3 km UR) gesichtet.

3 RAIMER, F. (1989): Die Wildkatze in Hessen und Niedersachsen. Diplomarbeit: GH Kassel.

VOGT, D. (1985): Aktuelle Verbreitung und Lebensstätten der Wildkatze (Felis silvestris Schreber, 1777) in den linksrheinischen Landesteilen von Rheinland-Pfalz und Beiträge zu ihrer Biologie. Landesamt für Umweltschutz. Beiträge zur Landespflege in RheinlandPfalz: 130-165. Oppenheim.

VOGT, D. & GRÜNWALD A. (1991): Die Wildkatze (Felis silvestris). Mainzer Naturwissenschaftliches Archiv 13, 347-355. Mainz.

4 KNAPP, J. & HERRMANN, M. (1998): Artenschutzprojekt Wildkatze in Rheinland-Pfalz. Unpubl. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht.

5 VOGT, D. (1985): Aktuelle Verbreitung und Lebensstätten der Wildkatze (Felis silvestris Schreber, 1777) in den linksrheinischen Landesteilen von Rheinland-Pfalz und Beiträge zu ihrer Biologie. Landesamt für Umweltschutz. Beiträge zur Landespflege in RheinlandPfalz: 130-165. Oppenheim.

KNAPP, J., KLUTH, G. & HERRMANN, M. (2002): Wildkatzen in Rheinland-Pfalz. Naturschutz bei uns. Heft 4. Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz. 24 S. Mainz.


 


Durch die Errichtung und Betrieb der geplanten WEA kann es zu Störungen kommen. Dies ist aber nur relevant, wenn sich die Störung auf die jeweiligen Arten erheblich auswirken. Dies wird in einer Artenschutzrechtlichen Prüfung geprüft und bewertet. Hierbei wird zwischen Störwirkungen beim Bauen (in erster Linie dir direkte Anwesenheit des Menschen und z. B. Baustellenverkehr) und beim Betrieb (z. B. Schall) unterschieden.

Baubedingte relevante Störungen sind am geplanten Standort für die allermeisten Arten außerhalb ihrer (Haupt)Aktivitätszeiten auszuschließen. Um Störungen sensibler Arten zu vermeiden, gibt es entsprechende Bauzeitenbeschränkungen. Zudem liegt eine erhebliche Störung erst vor, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) attestiert werden kann. Die lokale Population umfasst „diejenigen (Teil-)Habitate und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebens(-raum)ansprüche der Art ausreichenden räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen“ (Begründung BNatSchG)1.

Hinsichtlich der Schallemissionen verbietet sich der Vergleich mit Jähnigen von stark befahrenen Straßen.

Eine 1:1-Übertragung der von Lärmeffekten und Effektdistanzen an stark befahrenen Straßen ausgehenden Beeinträchtigungen (von störungsempfindlichen Vogelarten) auf die Bewertung von WEA-bedingten Eingriffen ist aus fachlicher Sicht stark konstruiert und völlig unverhältnismäßig. Der Behauptung Schreibers, dass die Ergebnisse (Verkehrslärm, Effektdistanzen) auf WEA übertragbar sind bzw. diese Effekte auch auf WKA zutreffen sollen, ist bei näherer Betrachtung der Studien (GARNIEL et al. 2007, GARNIEL & MIERWALD 2010)2 und der diesbezüglich ausgeführten Grundvoraussetzungen und Annahmen (z. B. Verkehrs-Dichte, Dauer-Schallpegel) nicht haltbar. Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, es käme bei zahlreichen (davon mehrheitlich ubiquitären und häufigen, weit verbreiteten Arten) zu reproduktionsmindernden Störungen und demzufolge zum Eintritt des Störungsverbotes, wenig belastbar.

 


Bsp. 1: Schwarzstorch – lokale Population = einzelnes Brutrevier (weil großer Aktionsradius). Bsp. 2: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling - lokale Population = Habitate mit Vorkommen der Art (weil sehr standorttreu, Vorkommen liegen weniger als 400-500 m voneinander entfernt).

GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007. – FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. 273 S. – Bonn, Kiel.

GARNIEL, A. & MIERWALD, U. (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr Ausgabe 2010. Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.