Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz

Eine Grundlage unserer Planungen bildet das Landesentwicklungsprogramm der Landesregierung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Dieses stellt insgesamt einen Leitfaden für den strukturellen Wandel dar. Das Landesentwicklungsprogramm benennt zum einen die großen Herausforderungen unserer Zeit, gestaltet aber zugleich auch einen verbindlichen Ordnungs- und Geltungsrahmen für Handelnde.

Als Verantwortungsträger im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung richten wir uns nach diesen Leitlinien.So ergeben sich aus der aktuell dritten Teilfortschreibung für uns als Projektierer detaillierte Vorgaben für den Bau und die Ausgestaltung von Windenergieprojekten. Die Leitlinien der dritten Teilfortschreibung sehen u.a. einzuhaltende Mindestabstände zu Wohnnutzungen sowie die räumliche Konzentration und den Ausbau von Windenergieanlagen in dafür geeigneten Gebieten vor. Im Dezember 2021 wurde nunmehr die vierte Teilfortschreibung im Staatsanzeiger Rheinland Pfalz angekündigt. Gemäß der Ausführungen zu den Zielen der vierten Teilfortschreibung soll es zukünftig u.a. über die Flächenbereitstellung und die Ausbauentwicklung von Windenergie ein landesweites Monitoring geben. Im Juni 2021 wurde zudem ein neuer gesetzlicher Rahmen abgesteckt, der in seiner Gesamtheit dem Erreichen der Klimaneutralität bis 2040 dienen soll. 

Landkreis Ahrweiler

Auch die Klimaziele des Landkreises Ahrweiler sind für uns als Projektbetreiber maßgebend. So hat dieser bereits im Juni 2011 den Beschluss gefasst, die für die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung benötigte Energie aus regenerativen Energien zu gewinnen.

Der Strombedarf im Kreis Ahrweiler soll bis spätestens 2030 bilanziell zu 100% aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Weiterführende Informationen

Ausführlichere Informationen zum LEP und den Teilfortschreibungen finden Sie auf der Website des Ministerium des Innern und Sport Rheinland-Pflanz

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