Schattenwurf
Abhängig von verschiedenen Umweltfaktoren wirft eine Windenergieanlage einen bewegten Schlagschatten mit ihren rotierenden Flügeln. Der Gesetzgeber hat, um daraus resultierende Unannehmlichkeiten zu vermeiden, strenge Vorgaben verabschiedet. Der Schattenwurf, der im Jahresverlauf maximal auf ein Wohnhaus einwirken darf, beträgt höchstens 30 Minuten am Tag bzw. maximal 30 Stunden im Jahr. Umgerechnet beträgt die gesetzlich zulässige Höchstschattenwurfdauer auf ein Wohnhaus folglich weniger als durchschnittlich 5 Minuten am Tag.
Vor der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen wird dafür per Computersimulation eine worst case-Berechnung erstellt. Dabei werden Wohnhäuser identifiziert, bei denen es theoretisch zu einer Überschreitung des zulässigen Schattenwurfs kommen könnte. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird dann über ein sogenanntes Schattenmodul zur temporären Abschaltung realisiert.